Von A bis Z gut aufgehoben

Ihr Haus ist Ihr wertvollster Besitz, und der gehört in beste Hände. Engagieren Sie erfahrene Fachfirmen aus Ihrer Region, gelingt Ihr Projekt zuverlässig. Vereinbaren Sie eine schlüsselfertige Sanierung zum Festpreis und zum Festtermin, dann haben Sie klare Verhältnisse von Anfang an, dazu das gute Gefühl, im Gewährleistungsfall auf der sicheren Seite zu stehen.

Achtung bei Eigenleistungen!

Generell gilt: Eigenleistungen müssen kostenlos erbracht werden! Schon kleinere Entlohnungen für die eine oder andere Arbeitsstunde gilt als Schwarzarbeit. Ausnahme, z.B.: Fahrt- und Verpflegungskosten und andere Auslagen für Ihre Helfer – die dürfen Sie erstatten. Bedenken Sie auch: Auf Eigenleistungen gibt es keine Gewährleistung! Ihre Eigenleistung kann sogar die Gewährleistung Ihres Handwerkers in Frage stellen. Übernehmen Sie deshalb nur Tätigkeiten, die Sie sich auch wirklich zutrauen.

Qualität mit Garantie

Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist automatisch, d.h. auch ohne Vertrags- gestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.) geregelt. Man kann sie aber auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festlegen, nach der die meisten Bauverträge formuliert werden. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB nur 4 Jahre, mindestens aber 2 Jahre. Davon abweichende Fristen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Ist ein Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre. Für die Leistungen von Architekten gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.

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Sicherheit für alle Fälle

Bauversicherungen empfehlen sich, um Personen und Sachen rund um die Maßnahme abzusichern. Erbringen Sie Eigenleistungen mit Freunden, Verwandten, Arbeitskollegen oder anderen Helfern, müssen Sie diese bei der Bauberufsgenossenschaft versichern, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden beträgt. Ihre private Haftpflicht befreit nicht von dieser Verpflichtung. Mehr Infos unter www.bgbau.de.