Informieren bevor es zu spät ist!
Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen genehmigungspflichtigen und -freien Modernisierungsmaßnahmen. Mit einem Unterschied: Bei Bauten, die dem Denkmalschutz unterliegen, sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig! Nähere Infos gibt Ihnen Ihr EUROBAUSTOFF-Fachhändler. Hier eine erste Orientierung.
Genehmigungspflichtig:
- Fassaden-Renovierung mit starken Farb- und Formänderungen
- Änderung der Dachneigung
- Änderungen der Dachflächen (z.B. durch Gauben und Dachterrassen)
- Dachausbau zu Wohnraum
- Kellerausbau zu Wohnraum
- Abfangen tragender Wände
- Anbauten, wie Wintergärten und Balkone
- nachträglicher Einbau von Heizräumen
- nachträglicher Einbau von Heizöl- und Flüssiggas-Lagerstätten
- Veränderungen an der Abwasseranlage
Nicht genehmigungspflichtig:
- Instandsetzungen und Verschönerungen
- Dach-Neueindeckungen, wenn Farb- und Materialcharakter beibehalten werden
- Erneuerung von Fenstern und Türen, sofern dies nicht zu Veränderungen an der Fassade führt
- Änderung oder Errichtung von nicht- tragenden und nicht aussteifenden Innenwänden
- Ausbau von Keller und Dach zu lediglich vorübergehend nutzbaren Räumen, z.B. Hobby-, Partyraum, Sauna
- Änderung der Installationen
- Anbringung bzw. Änderung von Dach- flächenfenstern


