Gib dem Lärm keine Chance!
© Von Beginn an berücksichtigen
Bereits in der Planungsphase ist auf eine sinnvolle Zuordnung bzw. Entflechtung lauter und leiser Räume und die schalltechnischen Belange bei der Auswahl der Konstruktionen und Baustoffe zu beachten. Lärmbelästigungen von außen (z. B. durch Verkehrslärm) sind besonders störend. Bei Neubauten sind gesetzliche Mindestanforderungen an den Schallschutz einzuhalten, die in der DIN 4109 geregelt sind.
Weisen Sie Ihren Architekten gegebenenfalls auf Ihren Wunsch nach erhöhtem Schallschutz hin!
Der Schallschutz innerhalb von Gebäuden wird beeinflusst durch die Luftschalldämmung von Decken, Wänden, Fenstern und Türen, die Trittschalldämmung von Decken und Treppen sowie die Begrenzung der Ausgangspegel haustechnischer Anlagen.
Schalltechnische Maßnahmen:
- Geschossdecken sollten genügend schwer und/oder mehrschalig aufgebaut sein. Biegeweiche Unterdecken verbessern die schalltechnischen Eigenschaften. Schalltechnisch wirksame Bodenbelagsaufbauten sind schwimmende Estriche und elastische Bodenbeläge.
- An Wände zwischen Reihenhäusern werden die höchsten Anforderungen gestellt. Dicke und schwere Wände aus Beton oder Mauerwerk sowie Wände mit biegeweichen Vorsatzschalen weisen hohe Dämmwerte auf.
- Türen dämmen umso besser, je schwerer sie sind und je dichter sie am Boden und im Bereich der Fälze schließen.
- Fenster in Aufenthaltsräumen sollten je nach Außengeräuschpegel eine bestimmte Schallschutzklasse aufweisen. Haustechnische Anlagen sind Armaturen und Geräte der Sanitärinstallation, die unbedingt körperschallgedämpft eingebaut werden müssen.
